Ein paar Regeln...
Wir sind eine reine Terminpraxis. Diesbezüglich bitten wir Sie immer um eine telefonische Voranmeldung. Auch Geschwisterkinder müssen angemeldet werden. So können wir unseren Praxisalltag besser planen und Ihnen lange Wartezeiten meist ersparen.
Akut schwer kranke Kinder bekommen bei uns immer am selben Tag einen Termin.
Überweisungen, Rezepte und Atteste können täglich zwischen 8-11:30 Uhr und an den langen Tagen auch nachmittags zwischen 14-15:30 Uhr abgeholt werden.
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so rufen Sie uns bitte vorher an.
Bringen Sie bitte eine eigene Decke oder Unterlage für Ihr Kind
für den Wickeltisch mit.
Denken Sie bitte immer an die Chipkarte Ihres Kindes. Ohne diese Karte können wir Ihr Kind nicht behandeln!
Zu Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen ist es wichtig, das gelbe Heft und den Impfpass mitzubringen.
Unsere Leistungen
- akute Erkrankungen mit zeitnaher Terminvergabe
- Vorsorgeuntersuchungen, einschließlich der Untersuchungen U10, U11, J1 und J2
- Impfungen (auch für Erwachsene)
- Hörtestungen
- Laboruntersuchungen
- Entwicklungskontrollen
- Ultraschalluntersuchungen (Hüfte, Niere, Säuglingsschädel)
- Untersuchungen vor geplanten operativen Eingriffen (Narkoseuntersuchungen)
- Diagnostik und Beratung im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung
- jugendmedizinische Beratung und Betreuung
- Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen
- Betreuung und Weiterbehandlung ehemaliger Frühgeborener
- Allergiediagnostik und Behandlung einschließlich oraler Hyposensibilisierung
Zusatzleistungen
- Kindergartenuntersuchungen
- Sporttauglichkeitsuntersuchungen
Atteste und Bescheinigungen
Kindergartenbescheinigungen:
Sie benötigen vor Aufnahme einer Betreuung im Kindergarten, Kindertagesstätte oder auch Tagesmutter eine Bescheinigung eines Kinderarztes, dies ist im Kindergartengesetz verankert. Ein entsprechendes Formular haben Sie bei Anmeldung in der Tageseinrichtung bekommen.
Diese Bescheinigung ist keine Krankenkassenleistung und kostet 5,-€ Gebühr.
Sportbescheinigungen:
Für den Sportverein braucht Ihr Kind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung? Die zugehörige Untersuchung und Attestierung führen wir gerne durch, dies ist eine Privatleistung und wird von den Krankenkassen nicht übernommen und kostet bei uns 25,-€.
Bitte machen Sie einen Termin bei uns.
Gesundschreibungen nach z.B. ansteckenden Krankheiten:
Nach dem Infektionsschutzgesetz sind Bescheinigungen, wann ein Kind eine Betreuungseinrichtung wieder besuchen kann ("Gesundschreibung"), nur bei wenigen Krankheiten notwendig (z. B. Salmonellen, z.B. Impetigo), nicht jedoch bei einfachen Infektionskrankheiten wie Hand-Fuß-Mund-Krankheit oder Scharlach.
Eine gesetzliche Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Attestes in der Kindertagesstätte nach Erkrankung eines Kindes besteht nicht.
Alle Erkrankungen, die nach einem Intervall nicht mehr ansteckend sind (z. B. Windpocken, Durchfall und Erbrechen) oder die antibiotisch behandelt wurden (z. B. Scharlach, bakterielle Bindehautentzündung) sowie einmal behandelte Kopfläuse benötigen kein ärztliches Attest. Wenn die Kindertagesstätte dies dennoch verlangt, dann gemäß den individuellen Vertragsbedingungen, dies hat nichts mit den Vorgaben der Krankenkassen oder des Gesetzgebers zu tun.
Das Ausstellen einer ärztlichen Bescheinigung ist eine privatärztliche Leistung. Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht.
Die Berechnung richtet sich nach der Gebührenordnung GOÄ Ziffer 70.
In unserer Praxis berechnen wir 5,-€.
Schulbescheinigungen / Schulsportbefreiungen:
Eltern dürfen ihre Kinder grundsätzlich bei Krankheit in der Schule selbst entschuldigen. Dies gilt bis zum 18. Lebensjahr. Eine Vorstellung oder Attestierung durch einen Arzt sieht das Schulgesetz nur bei längeren Erkrankungen (über zehn Schultage) oder bei wiederholtem Fehlen ("Schulschwänzen") vor.
Falls Ihre Schule auf einer Bescheinigung durch einen Arzt besteht (z.B. vor oder nach den Ferien, für den Sportunterricht), muss das Kind bei uns vorgestellt werden, eine Schulbescheinigung / Sportbefreiung ist jedoch keine Krankenkassenleistung und muss privat bezahlt werden.
Die Berechnung richtet sich nach der Gebührenordnung GOÄ Ziffer 70.
In unserer Praxis berechnen wir 5,-€.